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   BFH, 08.08.1990 - X S 18/90   

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https://dejure.org/1990,5401
BFH, 08.08.1990 - X S 18/90 (https://dejure.org/1990,5401)
BFH, Entscheidung vom 08.08.1990 - X S 18/90 (https://dejure.org/1990,5401)
BFH, Entscheidung vom 08. August 1990 - X S 18/90 (https://dejure.org/1990,5401)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesfinanzhof

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 08.04.1987 - X S 3/87

    Anforderungen an einen ohne Rechtsanwalt gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 08.08.1990 - X S 18/90
    Unter diesen Umständen kommt eine in solchen Fällen grundsätzlich mögliche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO) nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluß vom 8. April 1987 X S 3/87, BFH/NV 1988, 179 m. w. N.).
  • BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine einzulegende Berufung -

    cc) Etwas anderes folgt auch nicht aus den vom Landesarbeitsgericht zur Stützung seiner Rechtsansicht angeführten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH 22. Mai 2003 - I S 2/03 (PKH) - zu II 2 der Gründe; 20. Januar 1999 - IV S 3/98 - zu 2 der Gründe; 22. August 1994 - III S 3/94 - zu 2 der Gründe; 8. August 1990 - X S 18/90 -) .
  • LAG Köln, 15.12.2015 - 4 Sa 848/15

    Voraussetzungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende

    Als Gegenauffassung vertritt der Bundesfinanzhof (22.08.1994 - III S 3/94; 08.08.1990 - X S 18/90; vgl. auch 21.01.1999 - IV S 3/98; 22.05.2003 - I S 2/03 (PKH)), dass selbst bei einem Laien, jedenfalls aber bei einer anwaltlich vertretenen Partei der Antrag in der Berufungsinstanz zumindest in Grundzügen aufzeigen muss, weshalb die erstinstanzliche Entscheidung der Anfechtung unterliegen soll.
  • BFH, 04.04.1995 - X S 2/95

    Rechtsverfolgung ohne hinreichende Aussicht auf Erfolg

    Der Prozeßbeteiligte muß aber alles in seinen Kräften stehende und ihm Zumutbare tun, um seinerseits die Hindernisse zu beseitigen, die einer rechtzeitigen und wirksamen Einlegung des Rechtsmittels, für das er PKH begehrt, im Wege stehen (BFH-Beschlüsse vom 5. November 1986 IV S 7/86, IV B 49/86, BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62; vom 8. August 1990 X S 18/90, BFH/NV 1991, 185, und vom 22. Mai 1990 VII S 28/89, BFH/NV 1991, 336).

    Auch von dem (zunächst) auf sich gestellten Rechtsmittelführer muß u. a. verlangt werden, daß er das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darstellt (§ 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. hierzu BFH in BFH/NV 1991, 185; vom 10. März 1992 XI S 1--2/92, BFH/NV 1992, 543).

  • BFH, 07.07.1994 - VIII S 1/94

    Unwahrscheinliches Obsiegen in Verbindung mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Zu den Anforderungen an die Darlegung im PKH-Antrag durch eine nicht rechtskundig vertretene Partei hinsichtlich der Voraussetzungen für die Zulassung der Revision bestehen zwar Meinungsunterschiede innerhalb der Senate des BFH, ob Zulassungsgründe mindestens laienhaft dargelegt sein müssen (so die BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1990, 450; vom 8. August 1990 X S 18/90, BFH/NV 1991, 185 sowie vom 20. August 1993 X S 6/93, NV) oder ob die Erfolgsaussichten auch summarisch anhand der vorhandenen Unterlagen, insbesondere der Vorentscheidung und des FG- Sitzungsprotokolls, zu überprüfen sind (so BFH-Beschlüsse vom 12. November 1987 V S 17/87, BFH/NV 1988, 264; vom 7. November 1990 III S 7/90, BFH/NV 1991, 337; vom 23. Januar 1991 II S 17/90, BFH/NV 1991, 338, und vom 5. April 1994 IV S 7/93, NV sowie Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 142 Tz. 14 m. w. N.).
  • BFH, 11.12.1996 - IV S 5/94

    Begründetheit eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Wird PKH für die beabsichtigte Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde begehrt, so ist streitig, ob aus dem Entlastungszweck der Begründungspflicht für die Nichtzulassungsbeschwerde folgt, daß auch das von einem vor dem BFH nicht postulationsfähigen Antragsteller angebrachte PKH-Gesuch ein Mindestmaß an einschlägiger rechtlicher Begründung enthalten muß, insbesondere ob dargetan werden muß, welcher Zulassungsgrund mit der Beschwerde geltend gemacht wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Oktober 1989 V S 3/89, BFH/NV 1990, 450; vom 8. August 1990 X S 18/90, BFH/NV 1991, 185; vom 23. Januar 1991 II S 17/90, BFH/NV 1991, 338; vom 7. Juli 1994 VIII S 1/94, BFH/NV 1995, 92; Gräber/Ruban, a.a.O., § 142 Rz. 14).
  • BFH, 22.08.1994 - III S 3/94

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen - Abgabe von

    Der Senat kann offenlassen, ob hierzu für PKH zu einer Nichtzulassungsbeschwerde bei einem nicht durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vertretenen Antragsteller eine schlüssige Darlegung der Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde in zumindest laienhafter Form gefordert werden muß und kann (vgl. u. a. BFH-Beschluß vom 8. August 1990 X S 18/90, BFH/NV 1991, 185, und die abweichende Meinung von Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 142 Rdnr. 14).
  • BFH, 05.05.1992 - VII S 13/92

    Vertretungszwang hinsichtlich eines Antrags auf Prozesskostenhilfe

    Der Senat braucht für den Streitfall nicht abschließend zu entscheiden, ob -- wie allgemein verlangt wird -- zumindest in laienhafter Weise der Zulassungsgrund (§ 115 Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 FGO) dargelegt oder bezeichnet werden muß (so BFH/NV 1990, 450, und BFH-Beschluß vom 8.August 1990 X S 18/90, BFH/NV 1991, 185) oder ob an den nicht vertretenen mittellosen Antragsteller solche Begründungsanforderungen nicht gestellt werden dürfen und die Erfolgsaussichten des in Betracht kommenden Rechtsmittels anhand der Vorentscheidung und des Protokolls über die mündliche Verhandlung zu überprüfen sind (so der II.Senat des BFH in BFH/NV 1991, 338, 340).
  • BFH, 24.03.1992 - VII S 52/91

    Einreichung eine Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH) zur Durchführung eines noch

    Der Senat braucht für den Streitfall nicht abschließend zu entscheiden, ob - wie allgemein verlangt wird - zumindest in laienhafter Weise der wesentliche Verfahrensmangel (§ 116 Abs. 1 FGO) bzw. der Zulassungsgrund (§ 115 Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 FGO) dargelegt oder bezeichnet werden muß (so BFH/NV 1990, 450, und BFH-Beschluß vom 8. August 1990 X S 18/90, BFH/NV 1991, 185) oder ob an den nicht vertretenen mittellosen Antragsteller solche Begründungsanforderungen nicht gestellt werden dürfen und die Erfolgsaussichten des in Betracht kommenden Rechtsmittels anhand der Vorentscheidung und des Protokolls über die mündliche Verhandlung zu überprüfen sind (so der II.Senat des BFH in BFH/NV 1991, 338, 340).
  • BFH, 16.03.1993 - VII S 4/93

    Säumnis der erforderlichen Vorbeschäftigungszeiten für die Zulassung zur

    Der Senat braucht im Streitfall nicht abschließend zu entscheiden, ob - wie allgemein verlangt wird - zumindest in laienhafter Weise der Zulassungsgrund für die Nichtzulassungsbeschwerde (§ 115 Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 FGO) dargelegt oder bezeichnet werden muß (so BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1990, 450, und vom 8. August 1990 X S 18/90, BFH/NV 1991, 185) oder ob an den nicht vertretenen mittellosen Antragsteller solche Begründungsanforderungen nicht gestellt werden dürfen und die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde anhand der Vorentscheidung und des Protokolls über die mündliche Verhandlung zu überprüfen sind (so BFH-Beschluß vom 23. Januar 1991 II S 17/90, BFH/NV 1991, 338, 340).
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